Letzte Baubesprechung vor den Feiertagen, Innenausbau eines Bürogebäudes. Der Trockenbau läuft über den Jahreswechsel weiter, die nächste Abschlagsrechnung kommt Anfang Februar. Im Büro fällt der Satz: „Im Januar fangen wir sauber neu an.“ (Das Beispiel ist zur Veranschaulichung gebildet, es beschreibt keinen realen Fall.)
Für die Freigrenzen der Bauabzugsteuer stimmt der Satz. Für die Freistellungsbescheinigung des Trockenbauers nicht: Sie endet am 31. Januar 2027 und wird über Silvester nicht verlängert. Die Abschlagsrechnung über angenommene 26.000 Euro netto ergibt bei 19 Prozent Umsatzsteuer 30.940 Euro Gegenleistung. Wird sie am 5. Februar ohne gültige Bescheinigung voll bezahlt, haftet der Auftraggeber für 4.641 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Fall aus der Praxis.
Was beginnt bei der Bauabzugsteuer am 1. Januar neu, und was läuft einfach weiter?
Neu beginnt am 1. Januar nur die Freigrenze nach § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG, weil sie auf das laufende Kalenderjahr abstellt: 5.000 Euro je Nachunternehmer, 15.000 Euro bei einem Auftraggeber mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG. Freistellungsbescheinigungen laufen bis zu ihrem eingetragenen Enddatum weiter, sofern das Finanzamt sie nicht vorher aufhebt.
Zwei Dinge entscheiden darüber, ob der Auftraggeber von einer Zahlung 15 Prozent einbehält. Das eine ist eine Bescheinigung mit eigenem Enddatum, das andere eine Jahressumme. Nur die Jahressumme hängt am Kalender.
§ 48 Abs. 2 EStG (Wortlaut)
„Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Absatz 1 Satz 1 vorlegt oder die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den folgenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigen wird: 1. 15 000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nummer 12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ausführt, 2. 5 000 Euro in den übrigen Fällen. Für die Ermittlung des Betrags sind die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen zusammenzurechnen.“
Die Geltungsdauer steht nach § 48b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG auf jeder Bescheinigung. Sie kann im März enden, im Juli oder in zwei Jahren. Den Jahreswechsel kennt sie nicht. Wer im Dezember die Akten schließt und im Januar mit leerem Kopf anfängt, setzt die Freigrenzen richtig auf null und übersieht dabei leicht die Enddaten, die im ersten Quartal anstehen.
Welchem Jahr wird eine Dezemberrechnung zugerechnet, die erst im Januar bezahlt wird?
Ausdrücklich beantworten weder § 48 EStG noch das BMF-Schreiben vom 19. Juli 2022 diese Frage. Der Gesetzeswortlaut stellt auf die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr ab, die nach Rn. 63 mit dem Abfluss erbracht ist. Rn. 51 Satz 1 rechnet dagegen die im Kalenderjahr erbrachten Bauleistungen zusammen. Wer nahe an der Grenze liegt, sollte nicht auf das Zahlungsjahr bauen.
Der Unterschied wird bei kleinen Nachunternehmern ohne Bescheinigung spürbar. Angenommen, ein Elektrobetrieb ohne Freistellungsbescheinigung hat 2026 bisher 2.800 Euro netto erhalten. Nach § 48 Abs. 3 EStG zählt das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer, also 3.332 Euro. Im Dezember arbeitet er noch eine Woche auf der Baustelle und stellt 1.500 Euro netto in Rechnung, das sind 1.785 Euro Gegenleistung.
Wird diese Rechnung noch im Dezember bezahlt, liegt die Jahressumme 2026 bei 5.117 Euro und damit über 5.000 Euro, nach beiden Lesarten. Der Abzug auf die ganze Jahressumme beträgt 767,55 Euro, und weil die früheren Zahlungen ohne Abzug liefen, ist er von der Dezemberzahlung nachzuholen (Rn. 51). Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Wird dieselbe Rechnung erst am 4. Januar bezahlt, bliebe 2026 nach dem Zahlungsjahr bei 3.332 Euro; nach dem Jahr der Bauleistung läge es weiter bei 5.117 Euro. Beide Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Fall aus der Praxis.
Eine Gerichtsentscheidung zu genau dieser Zuordnung haben wir bei der Recherche für diesen Beitrag nicht gefunden. Unsere Meinung: Den Zahltag bestimmt der Vertrag mit dem Nachunternehmer, nicht die Freigrenze. Wer eine fällige Rechnung nur liegen lässt, um unter 5.000 Euro zu bleiben, stützt sich auf eine Lesart, die das BMF-Schreiben selbst nicht eindeutig trägt. Wichtiger ist, dass die Buchhaltung vor jeder Dezemberzahlung weiß, wie viel an diesen Betrieb im laufenden Jahr schon geflossen ist, und im Grenzbereich mit dem Steuerberater klärt, welches Jahr sie ansetzt. Wie die Zusammenrechnung im Einzelnen funktioniert, steht im Beitrag Wann viele kleine Rechnungen an denselben Nachunternehmer die Abzugspflicht auslösen.
Wann muss der Auftraggeber schon bei der ersten Zahlung im Januar einbehalten?
Sobald am Jahresanfang feststeht, dass die Zahlungen an einen Nachunternehmer ohne gültige Freistellungsbescheinigung im neuen Kalenderjahr voraussichtlich über 5.000 Euro liegen, oder über 15.000 Euro, wenn der Auftraggeber ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG ausführt. Dann ist nach Rn. 51 des BMF-Schreibens vom 19. Juli 2022 schon von der ersten Zahlung 15 Prozent abzuziehen.
Das Gesetz fragt nicht nach dem, was bisher gezahlt wurde, sondern nach dem, was voraussichtlich gezahlt wird. Die Freigrenze ist eine Prognose für das ganze Jahr. Das erste Beispiel in Rn. 51 beschreibt genau diesen Fall: Steht von vornherein fest, dass die Summe die Grenze überschreitet, ist bereits die Abschlagszahlung zu kürzen.
Für den Elektrobetrieb heißt das: Liegt für 2027 schon eine Zusage über weitere Arbeiten auf zwei Baustellen vor, beginnt das neue Jahr nicht bei null, sondern mit einer Summe, die absehbar über der Grenze liegt. Stellt er im Januar für neue Arbeiten 1.500 Euro netto in Rechnung, gehen von den 1.785 Euro Gegenleistung schon 15 Prozent an das Finanzamt, das sind 267,75 Euro. Ist für 2027 dagegen nur dieser eine kleine Einsatz geplant, bleibt es beim vollen Betrag.
Ein Rahmenvertrag, eine Jahresvereinbarung, eine feste Mannschaft auf einer Großbaustelle: Solche Unterlagen gehören in die Prognose. Erweist sich die Schätzung im Laufe des Jahres als zu niedrig, verlangt Rn. 51, den unterlassenen Abzug nachzuholen; reicht die Zahlung, mit der die Grenze überschritten wird, dafür nicht aus, entfällt die Abzugspflicht nach Rn. 52 in der übersteigenden Höhe; fließt im selben Jahr noch eine Zahlung an diesen Betrieb, wird der Rest nach dem zweiten Beispiel derselben Randnummer daraus einbehalten.
Welche Freistellungsbescheinigungen laufen im ersten Quartal ab, und wer kümmert sich um die neue?
Welche Freistellungsbescheinigungen im ersten Quartal ablaufen, zeigt nur das Enddatum auf jeder einzelnen Bescheinigung. Die Folgebescheinigung beantragt der Nachunternehmer bei seinem Finanzamt, frühestens sechs Monate vor dem Ablauf (Rn. 36 des BMF-Schreibens vom 19. Juli 2022). Der Auftraggeber kann nur nachfragen, muss aber vor jeder Zahlung wissen, ob eine gültige Bescheinigung vorliegt.
Für eine Bescheinigung, die am 31. März 2027 endet, ist dieses Fenster seit Ende September 2026 offen. Eine Folgebescheinigung knüpft nach Rn. 36 an die Geltungsdauer der bisherigen an, damit keine Lücke entsteht. Wird die neue Bescheinigung dagegen früher als sechs Monate vor dem Ablauf verlangt oder lässt der Antrag nicht erkennen, dass eine Folgebescheinigung gewünscht ist, gilt sie ab dem Tag ihrer Ausstellung.
Zurück zum Trockenbauer. Seine Bescheinigung endet am 31. Januar, die Abschlagsrechnung wird am 5. Februar bezahlt. Ist bis dahin keine neue Bescheinigung im Büro, ist die alte am Zahltag nicht mehr gültig, und die Ausnahme in § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG greift nicht. Bei einer Jahressumme weit über beiden Grenzen behält der Auftraggeber von den 30.940 Euro also 4.641 Euro ein, meldet sie an und führt sie an das Finanzamt des Trockenbauers ab. Zahlt er voll, haftet er nach § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG für den nicht abgeführten Betrag. Satz 2 nimmt die Haftung zurück, wenn im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Bescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Bei einer am Zahltag abgelaufenen Bescheinigung führt das nicht weiter, denn der Abzug entfällt nach § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG nur bei einer gültigen.
Eine Hintertür beschreibt Rn. 73: Wird eine Bescheinigung nachgereicht, die bereits am Zahltag gültig war, soll eine Inanspruchnahme des Auftraggebers unterbleiben. Das ist eine Soll-Vorschrift der Verwaltung und kein Planungsinstrument. Wie der Auftraggeber beim Nachunternehmer rechtzeitig nachfragt, ohne dass die Erinnerung im Dezember untergeht, ist eine Frage der Organisation: wer im Büro die Enddaten kennt, und wer vor den Feiertagen das Schreiben verschickt.
Wann ist der Einbehalt aus dem Dezember spätestens anzumelden und abzuführen?
Nach § 48a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Anmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats zu übermitteln, in dem gezahlt wurde; nach Satz 3 ist der Betrag am selben Tag fällig. Für Dezember 2026 ist das der 10. Januar 2027, ein Sonntag. Nach § 108 Abs. 3 AO endet die Anmeldefrist am 11. Januar 2027.
Abgeführt wird an das Finanzamt, das für den Nachunternehmer zuständig ist, nicht an das eigene. Das gilt im Januar wie in jedem anderen Monat. Der Jahreswechsel bringt nur eine Häufung mit sich: Schlussrechnungen vor dem Jahresende, Urlaub zwischen den Jahren und eine Buchhaltung, die zugleich den Jahresabschluss vorbereitet.
Unsere Empfehlung ist schlicht: Anmeldung und Überweisung für Dezember in der ersten Januarwoche erledigen, also bis Freitag, 8. Januar 2027. Wer auf den verschobenen Montag baut, arbeitet ohne Puffer. Eine verspätete Anmeldung kann nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag auslösen, eine verspätete Zahlung Säumniszuschläge (Rn. 67).
Im Januar fängt die Freigrenze neu an. Die Freistellungsbescheinigung nicht: Sie läuft bis zu dem Datum, das auf ihr steht.Dominik Lederer, BeKlaro
Was übernimmt BeKlaro beim Jahreswechsel, und was bleibt beim Betrieb?
BeKlaro liest aus jeder eingereichten Freistellungsbescheinigung Variante und Wirkdauer und zeigt vor jeder Freigabe, ob sie noch trägt. Ab dem Tarif Starter erinnert das System den Nachunternehmer an fehlende Nachweise. Jahressummen für die Freigrenze rechnet BeKlaro nicht, und Einbehalt, Anmeldung und Abführung bleiben beim Betrieb.
Für den Trockenbauer aus dem Beispiel heißt das: Seine Bescheinigung liegt mit dem Enddatum 31. Januar im System, gelesen aus dem Beleg und in der Prüfmappe als gelesen gekennzeichnet. Ab dem 1. Februar steht die Ampel auf Einbehalt, und vor der Freigabe am 5. Februar sieht die Buchhaltung das. Die Erinnerung an den fehlenden Nachweis geht an den Trockenbauer, die neue Bescheinigung kann er per E-Mail einreichen, ab dem Tarif Plus auch per WhatsApp. Bei Unstimmigkeiten kontrolliert unser Team ab dem Tarif Starter persönlich.
Die Dezemberarbeit selbst bleibt im Büro. Welche Nachunternehmer ohne Bescheinigung 2026 nahe an der Grenze liegen und was 2027 geplant ist, steht in der Buchhaltung und in den Verträgen, nicht in einem Belegsystem.
BeKlaro beantwortet nur die Frage nach der Bescheinigung. Zahlt ein Betrieb an einen Nachunternehmer, der nie eine Bescheinigung hatte, zeigt die Ampel Einbehalt, aber nicht, ob die Jahressumme unter 5.000 Euro bleibt und der Abzug deshalb entfällt. Diese Rechnung macht der Betrieb, im Zweifel mit seinem Steuerberater.
Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Die Frage zum Erstgespräch zielt jetzt auf das überschrittene Enddatum vor der ersten Freigabe im neuen Jahr (zuvor auf die Bescheinigungen, die im ersten Quartal 2027 enden). Die Vergleichstabelle nennt in der Zeile zum Ablauf jetzt das Enddatum, das seit dem Einreichen im System liegt (zuvor nur den Tag, ab dem die Ampel auf Einbehalt steht), und für die Abfrage beim BZSt, was sie am Zahltag zeigt. Fundstellen und Rechtsaussagen bleiben unverändert.