Zwei Bauunternehmen, ein Klinikneubau, ein Vertrag mit dem Bauherrn. Für die Dauer dieses einen Auftrags gründen sie eine Arbeitsgemeinschaft. Der Rohbauer stellt Schalung und Kolonne, der Ausbauer die Haustechnik. Die Erdarbeiten übernimmt der Rohbauer zusätzlich, und dafür schließt die ARGE mit ihm einen eigenen Nachunternehmervertrag. (Konstellation zur Veranschaulichung gebildet, kein realer Fall.)
Mit der ersten Abschlagsrechnung des Rohbauers an die ARGE kommt eine Frage auf den Tisch, über die in der Gründungsbesprechung selten jemand spricht: Wer prüft hier die Freistellungsbescheinigung, und wer haftet, wenn sie fehlt? §§ 48 bis 48b EStG nennen die Arbeitsgemeinschaft nicht. Die Antworten stehen im BMF-Schreiben vom 19. Juli 2022. Stand dieses Beitrags ist der 19. Oktober 2026. Grundlage sind §§ 48 bis 48b EStG, § 180 AO und §§ 713, 715 BGB in der Fassung, die am selben Tag auf gesetze-im-internet.de abrufbar war, sowie das BMF-Schreiben vom 19. Juli 2022.
Wann ist eine ARGE bei der Bauabzugsteuer selbst Leistungsempfängerin?
Eine ARGE ist Leistungsempfängerin, sobald sie selbst eine Bauleistung in Auftrag gibt, bei einem fremden Nachunternehmer oder bei einem eigenen Partner mit eigenem Vertrag. Nach Rn. 18 des BMF-Schreibens vom 19. Juli 2022 ist dann die Personengesellschaft Entrichtungsschuldnerin der Bauabzugsteuer, zum Steuerabzug verpflichtet sind ihre geschäftsführenden Gesellschafter.
Der Ausgangspunkt ist der Wortlaut des Gesetzes. Er knüpft die Abzugspflicht an den Empfänger einer Bauleistung, nicht an eine bestimmte Rechtsform.
§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wortlaut)
„Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen.“
Rn. 18 des BMF-Schreibens stellt klar, dass auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Leistungsempfängerin sein kann, und nennt die Arbeitsgemeinschaft ausdrücklich als Beispiel. Für die Doppelrolle ist Rn. 25 die zentrale Stelle: „Erbringt ein Partner der Arbeitsgemeinschaft aufgrund eines eigenen Vertrages Bauleistungen gegenüber der Arbeitsgemeinschaft, so ist insofern auch der Partner Leistender und die Arbeitsgemeinschaft Leistungsempfängerin.“ Im Beispiel ist der Rohbauer damit für die Erdarbeiten Nachunternehmer seiner eigenen ARGE.
Rn. 25 knüpft an den eigenen Vertrag an. Wie Leistungen einzuordnen sind, die ein Partner allein als Beitrag nach dem ARGE-Vertrag erbringt, regelt die Randziffer nicht ausdrücklich. Ob eine Rechnung auf einem eigenen Vertrag beruht, gehört deshalb vor der ersten Zahlung geklärt, am besten mit dem Steuerberater der ARGE. Dieselbe Doppelrolle aus Auftraggeber und Auftragnehmer kennt jeder Betrieb, der selbst Nachunternehmer ist und weitervergibt; was er dabei prüft, steht im Beitrag was ein Betrieb in der Mitte der Kette bei der Bauabzugsteuer prüft.
Ein Detail für die Praxis: Rn. 18 verweist für die geschäftsführenden Gesellschafter auf § 713 BGB. In der heute geltenden Fassung trägt § 713 BGB die Überschrift „Gesellschaftsvermögen“. Die Geschäftsführungsbefugnis regelt § 715 BGB, nach dessen Absatz 1 alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet sind; Absatz 3 und 4 gehen davon aus, dass der Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung anders verteilen kann. Unsere Einschätzung: In den ARGE-Vertrag gehört ein Satz dazu, welcher Partner Einbehalt, Anmeldung und Abführung übernimmt. Sonst schaut jeder auf den anderen.
Wie viel muss die ARGE von der Abschlagsrechnung eines Partners einbehalten?
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung des Partners behält die ARGE 15 Prozent der Gegenleistung ein, sofern keine Betragsgrenze des § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG greift. Gegenleistung ist nach § 48 Abs. 3 EStG das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer. Auf eine Abschlagsrechnung über 40.000 Euro netto entfallen damit 7.140 Euro Abzug.
Die Freistellungsbescheinigung des Rohbauers hat ihr Enddatum am 31. Oktober 2026, die ARGE zahlt am 5. November 2026. Der Rohbauer stellt der ARGE für die Erdarbeiten eine Abschlagsrechnung über 40.000 Euro netto, ausgestellt nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuer. Für den Abzug zählt trotzdem der Betrag mit Steuer, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. November 2019 (I R 46/17) unabhängig davon, wer die Umsatzsteuer schuldet: 47.600 Euro. Davon 15 Prozent sind 7.140 Euro. An den Rohbauer überweist die ARGE 32.860 Euro. Überweist sie die vollen 40.000 Euro, weil die abgelaufene Bescheinigung noch in der Akte liegt, stehen 7.140 Euro im Haftungsrisiko der ARGE.
Zahlt die ARGE am 5. November 2026, muss sie den Abzug nach § 48a Abs. 1 Satz 1 EStG bis zum 10. Dezember 2026 elektronisch anmelden. Abgeführt wird nach Satz 3 an das Finanzamt des Rohbauers, nicht an das der ARGE. Unterbleibt das, haftet die ARGE nach § 48a Abs. 3 Satz 1 EStG für den nicht abgeführten Betrag. Davon befreit sie nach Satz 2 nur eine Freistellungsbescheinigung, die ihr im Zeitpunkt der Zahlung vorlag und auf deren Rechtmäßigkeit sie vertrauen konnte; nach Satz 3 trägt dieses Vertrauen insbesondere dann nicht, wenn die Bescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde und die ARGE das wusste oder grob fahrlässig nicht wusste.
Bei den Betragsgrenzen kennt § 48 Abs. 2 Satz 1 EStG zwei Stufen. Nach Nr. 1 liegt sie bei 15.000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG ausführt, nach Nr. 2 in den übrigen Fällen bei 5.000 Euro. Eine ARGE, die steuerpflichtige Bauleistungen an den Bauherrn erbringt, führt nicht ausschließlich steuerfreie Umsätze aus und fällt unter Nr. 2. Zusammengerechnet wird nach Satz 2 alles, was ein Auftragnehmer im Kalenderjahr für dieselbe ARGE erbringt und voraussichtlich noch erbringen wird; Rn. 51 des BMF-Schreibens stellt dafür auf die Zahlungen an denselben Auftragnehmer ab. Bei 47.600 Euro aus einer einzigen Rechnung ist diese Frage erledigt.
Wessen Freistellungsbescheinigung zählt, wenn die ARGE selbst an den Bauherrn leistet?
Die der ARGE. Schließt die Arbeitsgemeinschaft den Vertrag mit dem Bauherrn, ist sie nach Rn. 25 des BMF-Schreibens vom 19. Juli 2022 die Leistende. Der Bauherr braucht deshalb ihre Freistellungsbescheinigung, die nach Rn. 28 unter der Steuernummer der Personengesellschaft ausgestellt wird. Die Bescheinigungen der einzelnen Partner sind nicht die Bescheinigung der Leistenden.
§ 48 Abs. 2 Satz 1 EStG lässt den Abzug nur entfallen, wenn der Leistende eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Leistende gegenüber dem Bauherrn ist die ARGE. Den Antrag stellt sie nach Rn. 28 bei dem für die Personengesellschaft zuständigen Finanzamt; ist die Personengesellschaft ertragsteuerlich nicht zu führen, ist nach derselben Randziffer auf die umsatzsteuerliche Zuständigkeit abzustellen.
Wann eine ARGE ertragsteuerlich nicht geführt wird, folgt aus § 180 Abs. 4 AO. Danach entfällt die gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO für „Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages besteht“. Das ist die klassische Projekt-ARGE aus dem Beispiel. Für sie ist nach Rn. 97 auch beim Steuerabzug das Finanzamt zuständig, das für ihre Umsatzsteuer zuständig ist.
Für genau diese ARGE setzt Rn. 32 eine weitere Hürde. Ist die ARGE ohne gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 4 AO und nicht Arbeitgeber der eingesetzten Arbeitnehmer, kann ihr eine Freistellungsbescheinigung in der Regel nur erteilt werden, wenn auch jedem beteiligten Gesellschafter von seinem Finanzamt eine erteilt wurde. Das für die ARGE zuständige Finanzamt kann die Vorlage dieser Bescheinigungen verlangen. Die Bescheinigung der ARGE hängt damit in der Regel an der Steuerakte jedes Partners. Versagt das Finanzamt eines Partners dessen Bescheinigung, etwa wegen nachhaltiger Steuerrückstände, die Rn. 32 als möglichen Gefährdungsgrund nennt, fehlt nach dieser Randziffer in der Regel auch die Grundlage für die Bescheinigung der ARGE.
Eine ARGE ist kein Projektordner, sondern eine Leistungsempfängerin. Wer ihr oberhalb der Betragsgrenze eine Bauleistung aus eigenem Vertrag abrechnet, auch der eigene Partner, braucht eine im Zahlungszeitpunkt gültige Freistellungsbescheinigung.Dominik Lederer, BeKlaro
Was übernimmt BeKlaro bei einer ARGE, und was bleibt beim Betrieb?
BeKlaro prüft nicht, ob eine Rechnung auf einem eigenen Vertrag oder auf dem ARGE-Vertrag beruht, und nicht, wie das Finanzamt die ARGE führt. Das System erfasst eingereichte Freistellungsbescheinigungen mit ihrer Wirkdauer und zeigt vor jeder Freigabe in einer Ampel, ob sie noch trägt. Einbehalt, Anmeldung und Abführung bleiben bei der ARGE.
Für das Beispiel heißt das: Die Bescheinigung des Rohbauers liegt mit ihrem Enddatum 31. Oktober 2026 im System, gelesen aus dem Beleg und in der Prüfmappe so gekennzeichnet. Vor der Zahlung am 5. November zeigt die Ampel deshalb Einbehalt, und wer die Abschlagszahlung der ARGE freigibt, sieht das, bevor die vollen 40.000 Euro rausgehen. Ab dem Tarif Starter erinnert das System den Nachunternehmer an den fehlenden Nachweis, und bei Unstimmigkeiten kontrolliert unser Team persönlich.
Ohne BeKlaro kommt eine ARGE aus, die nur an wenige Leistende zahlt, wenn die zahlende Stelle vor jeder Überweisung im EIBE-Portal abfragt und den datierten Ausdruck zur Zahlung legt.
BeKlaro beantwortet nicht, ob eine Rechnung auf eigenem Vertrag oder auf einem Gesellschafterbeitrag beruht, das klären die Partner mit ihrem Steuerberater. Einen Widerruf vor dem Enddatum kann das System aus der eingereichten Bescheinigung nicht lesen. Die Gültigkeit am Zahltag bestätigt die elektronische Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, die § 48b Abs. 6 Satz 2 EStG dem Leistungsempfänger eröffnet, also auch der ARGE.
Aktualisiert am 19. Oktober 2026
Das Rechenbeispiel zu den Erdarbeiten zeigt jetzt eine Freistellungsbescheinigung, deren Enddatum vor der Zahlung liegt (zuvor eine Abschlagsrechnung ohne Angabe zur Bescheinigung). Die Vergleichstabelle stellt BeKlaro jetzt neben Ordner und Excel-Liste der ARGE (zuvor eine einmalige Prüfung bei Gründung der ARGE). Mehrere Absätze sind umformuliert. Fundstellen und Rechtsaussagen bleiben unverändert.